Am ehesten hört man auf den Kollegen, der selbst mit anpackt.
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach DGUV Vorschrift 1 und SGB VII, als Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb im Rheinland und in ganz NRW.
Nur als Inhouse-Schulung
Worum es geht
Sicherheitsbeauftragte sind Kollegen mit einem zweiten Blick. Sie achten im Alltag auf Gefährdungen, sprechen unsicheres Verhalten an und melden Mängel, bevor daraus Unfälle werden. Ab mehr als 20 Beschäftigten ist mindestens ein Sicherheitsbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben.
Die Schulung findet als Inhouse-Termin in Ihrem Betrieb statt und vermittelt alles, was die künftigen Sicherheitsbeauftragten für ihr Amt brauchen.
Wie läuft die Schulung ab?
Wir stimmen die Inhalte vorab auf Ihre Branche und Ihre typischen Gefährdungen ab. In der Schulung wechseln sich kurze Theorie-Blöcke mit Beispielen aus dem Betriebsalltag ab, inklusive Übungen zum Ansprechen von Kollegen und Vorgesetzten.
Zum Abschluss erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung, Sie erhalten die Dokumentation für Ihre Unterlagen.
Was kostet die Schulung?
Die Inhouse-Schulung rechnen wir als Pauschale je Gruppe ab, abhängig von Teilnehmerzahl und Anfahrt. Sie erhalten ein Angebot mit festem Euro-Betrag innerhalb eines Arbeitstags.
Lehrplan
- 01Rechtsstellung und Aufgaben (SGB VII § 22, DGUV Vorschrift 1 § 20)
- 02Akteure im betrieblichen Arbeitsschutz und ASA
- 03Unfallentstehung und typische Gefährdungen erkennen
- 04Mitwirkung bei Begehungen und Gefährdungsbeurteilung
- 05Auf PSA-Benutzung und sicheres Verhalten hinwirken
- 06Kollegen und Vorgesetzte richtig ansprechen
- 07Meldewege bei Unfällen und Beinaheunfällen
Voraussetzungen
- Keine Vorkenntnisse erforderlich
- Schulungsraum mit Beamer-Anschluss
- Teilnehmerliste vorab oder spätestens am Tag
Rechtsgrundlage
Wie viele Sicherheitsbeauftragte brauchen wir?
Ab mehr als 20 Beschäftigten ist mindestens ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht. Die genaue Anzahl richtet sich nach Gefährdungslage, räumlicher Nähe und Aufbau des Betriebs.
Haftet der Sicherheitsbeauftragte für Unfälle?
Nein. Das Amt ist ein Ehrenamt ohne Weisungsbefugnis, der Sicherheitsbeauftragte wirkt beobachtend und beratend mit. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.
Was ist der Unterschied zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die SiFa ist eine bestellte Fachkraft mit Ausbildung nach ASiG, der Sicherheitsbeauftragte ist ein Kollege vor Ort mit offenen Augen. Beides ergänzt sich, mehr dazu auf unserer Seite zur externen SiFa in der Rubrik Arbeitsschutz.
Was kostet die Schulung?
Die Inhouse-Schulung rechnen wir als Pauschale je Gruppe ab. Sie erhalten ein Angebot mit festem Euro-Betrag innerhalb eines Arbeitstags.
Aus Pflichttermin wird Können.
Schreiben Sie uns, was Sie brauchen. Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück.
- 1.Sie schicken die Anfrage ab, über WhatsApp dauert das eine Minute.
- 2.Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück, innerhalb eines Arbeitstags mit Termin oder Angebot.
- 3.Geschult wird praxisnah, die Teilnahmebescheinigung gibt es am Schulungstag.