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Die Ausbilder, Ghribi und Werner

Was am Arbeitsplatz hängt, muss jeder verstehen.

Betriebsanweisungen nach GefStoffV § 14 und TRGS 555 erstellen lassen. Rechtskonform, verständlich und passend zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung, für Betriebe in NRW.

  • Dienstleistung bei Ihnen vor Ort, keine offenen Termine

So kommen wir zu Ihnen

Worum es geht

Betriebsanweisungen sind die verbindlichen Kurzanweisungen am Arbeitsplatz, für Gefahrstoffe nach GefStoffV § 14 regelmäßig Pflicht vorgeschrieben, für Maschinen und Tätigkeiten aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet. Wir erstellen sie normgerecht, verständlich und in einem einheitlichen Layout mit Piktogrammen.

Wie läuft der Service ab?

Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme in Ihrem Betrieb. Wir sichten Gefahrstoffverzeichnis, Maschinen und Tätigkeiten und gleichen alles mit Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsdatenblättern ab.

Die eigentliche Erstellung läuft danach zu großen Teilen remote, das hält den Aufwand bei Ihnen im Haus klein. Sie erhalten die fertigen Betriebsanweisungen als PDF und Druckvorlage, bei Änderungen aktualisieren wir auf Zuruf.

Was kostet der Service?

Abgerechnet wird pro Anweisung oder als Paket für den ganzen Betrieb, abhängig von Anzahl und Themenumfang. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein Angebot mit festem Euro-Betrag.

Leistungsumfang

  1. 01Bestandsaufnahme (Gefahrstoffverzeichnis, Arbeitsmittel, Tätigkeiten)
  2. 02Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe nach GefStoffV § 14 und TRGS 555
  3. 03Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeitsmittel
  4. 04Einheitliches, verständliches Layout mit Piktogrammen
  5. 05Abgleich mit Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsdatenblättern
  6. 06Übergabe als PDF und Druckvorlage
  7. 07Aktualisierung bei Änderungen

Voraussetzungen

  • Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Gefahrstoffe
  • Liste der Maschinen und Arbeitsmittel
  • Gefährdungsbeurteilung, falls vorhanden

Rechtsgrundlage

Nach diesen Regeln arbeiten wir, und nach ihnen erkennt Ihr Betrieb den Nachweis an.

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Über WhatsApp antworten wir meist sofort.

Wofür sind Betriebsanweisungen Pflicht?

Für Gefahrstoffe in der Regel Pflicht nach GefStoffV § 14, außer die Gefährdungsbeurteilung ergibt nur eine geringe Gefährdung. Für Maschinen und bestimmte Tätigkeiten ergibt sich die Pflicht aus der Gefährdungsbeurteilung.

Was ist der Unterschied zur Bedienungsanleitung?

Die Bedienungsanleitung kommt vom Hersteller und beschreibt das Gerät. Die Betriebsanweisung ist Ihre verbindliche Kurzanweisung je Tätigkeit, zugeschnitten auf den Einsatz in Ihrem Betrieb.

Was brauchen Sie von uns?

Die Sicherheitsdatenblätter Ihrer Gefahrstoffe, eine Liste der Maschinen und Arbeitsmittel sowie die Gefährdungsbeurteilung, falls vorhanden. Den Rest nehmen wir bei der Begehung auf.

Was kostet die Erstellung?

Abgerechnet wird pro Anweisung oder als Paket für den ganzen Betrieb. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein Angebot mit festem Euro-Betrag.

Angebot in einem Arbeitstag

Schreiben Sie uns, was Sie brauchen. Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück.

Oder direkt anrufen

So geht es weiter

  1. 1.Sie schicken die Anfrage ab, über WhatsApp dauert das eine Minute.
  2. 2.Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück, innerhalb eines Arbeitstags mit Termin oder Angebot.
  3. 3.Wir erbringen die Leistung wie vereinbart und übergeben Ihnen die Dokumentation für Ihre Nachweispflicht.

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