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Die Ausbilder, Ghribi und Werner

Im Schmalgang und in der Höhe zählt, wer sein Gerät wirklich beherrscht.

Zusatzausbildung Stufe 2 für Schubmast-, Schmalgang- und Hochkommissionierer-Stapler nach DGUV Grundsatz 308-001, als Inhouse-Schulung an Ihrem Gerät im Rheinland.

  • Inhouse in Ihrem Betrieb, ab fünf Teilnehmenden

Nur als Inhouse-Schulung

Worum es geht

Wer im Betrieb einen Schubmast-, Schmalgang- oder Hochkommissionierer-Stapler fährt, braucht mehr als den normalen Staplerschein. Diese Geräte heben höher, fahren enger und arbeiten in Regalgassen, in denen ein halber Meter zu viel zum Problem wird. Der DGUV Grundsatz 308-001 kennt dafür eine eigene Ausbildungsstufe.

Die Stufe-2-Ausbildung baut auf der Grundausbildung auf und qualifiziert Ihre Mitarbeitenden für die besonderen Bauformen. Wer die Grundlagen noch braucht, findet sie auf unserer Seite zum Staplerschein. Für geländegängige Teleskopstapler gibt es die eigene Teleskopstapler-Ausbildung.

Wie läuft die Schulung ab?

Theorie- und Praxisanteile wechseln sich ab. Im Mittelpunkt stehen Standsicherheit und Lastdiagramm bei großen Hubhöhen, das Fahren und Kommissionieren im Schmalgang sowie der Umgang mit Führungsschienen und Induktivführung. Danach wird an Ihrem Gerät gefahren und gehoben. Die genaue Tagesaufteilung hängt von Vorkenntnissen und Gerätetyp ab, auf Wunsch erstellen wir einen detaillierten Schulungsplan im Angebot.

Was kostet die Schulung?

Inhouse-Schulungen rechnen wir als Pauschale je Gruppe ab, abhängig von Teilnehmerzahl, Gerät und Anfahrt. Sie erhalten ein Angebot mit festem Euro-Betrag innerhalb eines Arbeitstags.

Lehrplan

  1. 01Rechtliche Grundlagen (DGUV Grundsatz 308-001, BetrSichV)
  2. 02Besondere Bauformen (Schubmast-, Schmalgang- und Hochkommissionierer-Stapler)
  3. 03Standsicherheit und Lastdiagramm bei großen Hubhöhen
  4. 04Fahren und Kommissionieren im Schmalgang, Führungsschienen und Induktivführung
  5. 05Praktische Fahr- und Hubübungen am Gerät
  6. 06Theoretische und praktische Prüfung

Voraussetzungen

  • Bestehende Staplerschein-Grundausbildung (Stufe 1)
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Unterweisung durch den Arbeitgeber

Rechtsgrundlage

DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Nach diesen Regeln bilden wir aus, und nach ihnen erkennt Ihr Betrieb den Nachweis an.

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Über WhatsApp antworten wir meist sofort.

Was ist der Unterschied zur Staplerschein-Grundausbildung?

Die Grundausbildung (Stufe 1) qualifiziert für die gängigen Frontstapler. Stufe 2 ist die Zusatzausbildung für besondere Bauformen, also Schubmast-, Schmalgang- und Hochkommissionierer-Stapler. Sie setzt eine bestehende Grundausbildung voraus.

Für welche Geräte gilt die Stufe-2-Ausbildung?

Für Schubmaststapler, Schmalgangstapler und Hochkommissionierer. Diese Geräte fahren enger, heben höher und verlangen eine eigene Einweisung, die über den normalen Staplerschein hinausgeht.

Warum nur als Inhouse-Schulung?

Geschult wird an dem Gerät, das Ihre Mitarbeitenden später fahren. Schubmast, Schmalgang und Hochkommissionierer unterscheiden sich stark in Hubhöhe, Führung und Bedienung, das lässt sich nicht am fremden Gerät trainieren.

Was kostet die Ausbildung?

Inhouse-Schulungen rechnen wir als Pauschale je Gruppe ab, abhängig von Teilnehmerzahl, Gerät und Anfahrt. Sie erhalten ein Angebot mit festem Euro-Betrag innerhalb eines Arbeitstags.

Aus Pflichttermin wird Können.

Schreiben Sie uns, was Sie brauchen. Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück.

Oder direkt anrufen

So geht es weiter

  1. 1.Sie schicken die Anfrage ab, über WhatsApp dauert das eine Minute.
  2. 2.Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück, innerhalb eines Arbeitstags mit Termin oder Angebot.
  3. 3.Geschult wird am Gerät, den Schein gibt es am Schulungstag.

Ihre Anfrage