Staplerschein-Auffrischung in Köln
Staplerschein auffrischen in Köln ab 99 € netto oder inhouse. Jährliche Wiederholungsschulung nach DGUV Grundsatz 308-001, auch für Schubmast- und Hochregalstapler.
Termin nach Absprache
Worum es geht
Die jährliche Auffrischung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle, die im Betrieb Stapler führen. Sie ist deutlich kompakter als die Grundausbildung, dauert einen Tag und konzentriert sich auf Änderungen in der Rechtslage und eine praktische Übung am Stapler.
Der Fahrausweis selbst läuft nicht ab, die Unterweisung dahinter schon. Diese Unterweisung übernehmen wir mit der Auffrischung.
Noch gar keinen Schein? Dann führt der Weg über die Staplerschein-Ausbildung in Köln, die Auffrischung setzt einen gültigen Fahrausweis voraus.
Für welche Flurförderzeuge gilt die Auffrischung?
Für alle mit Fahrersitz oder Fahrerstand. Das schließt den klassischen Frontstapler ebenso ein wie Schubmaststapler, Hochregalstapler und Seitenstapler.
Bei offenen Terminen in Köln üben wir am Frontstapler. Arbeiten Ihre Leute im Betrieb auf Schubmast- oder Hochregalstaplern, ist die Inhouse-Variante der bessere Weg, weil der Praxisteil dann an genau den Geräten stattfindet, die sie täglich fahren.
Wie läuft die Schulung ab?
Vormittags stehen Theorie und Wiederholung auf dem Plan, nachmittags die praktische Übung am Stapler mit Sicherheitsprüfung. Nach bestandenem Kurztest aktualisieren wir den Fahrausweis.
Was kostet die Schulung?
Offene Termine in Köln kosten ab 99 € netto pro Person. Bei einer ganzen Gruppe aus einem Betrieb empfiehlt sich die Inhouse-Variante. Typische Tagespauschalen liegen zwischen 400 und 800 € netto, abhängig von Teilnehmerzahl und ob Sie eigene Stapler stellen.
Lehrplan
- 01Wiederholung der DGUV Vorschrift 68
- 02Aktuelle Änderungen in BetrSichV und ArbSchG
- 03Standsicherheit und Lastdiagramm-Auffrischung
- 04Praktische Fahrübung mit Sicherheitsprüfung
- 05Schriftlicher Kurztest
Voraussetzungen
- Gültiger Staplerschein
- Erfahrung im Führen von Flurförderzeugen
- Mindestalter 18 Jahre
Rechtsgrundlage
Warum muss ich den Staplerschein jährlich auffrischen?
DGUV Grundsatz 308-001 schreibt eine jährliche Unterweisung durch den Arbeitgeber vor. Die Auffrischung stellt sicher, dass Sie aktuelle Rechtslage und Sicherheitsstandards kennen.
Was passiert, wenn ich die Auffrischung verpasse?
Der Fahrausweis bleibt formal gültig, der Arbeitgeber kann Sie aber bis zur Auffrischung nicht mehr offiziell mit Staplerarbeiten betrauen. Die Auffrischung lässt sich jederzeit nachholen.
Was kostet die Auffrischung?
Bei uns ab 99 € netto pro Person für offene Termine. Inhouse-Schulungen rechnen wir nach Aufwand ab, typisch 400 bis 800 € netto je Gruppe.
Gilt die Auffrischung auch für Schubmaststapler und Hochregalstapler?
Ja. Die jährliche Unterweisung nach DGUV Grundsatz 308-001 gilt für alle Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand, also auch für Schubmast-, Hochregal- und Seitenstapler. Fahren Ihre Leute solche Geräte, machen wir den Praxisteil inhouse an genau diesen Fahrzeugen.
Wie oft muss die Unterweisung für Staplerfahrer wiederholt werden?
Einmal im Jahr. Der Fahrausweis selbst läuft nicht ab, die Unterweisung dahinter schon. Ohne aktuelle Unterweisung darf der Arbeitgeber niemanden mit Staplerarbeiten beauftragen.
Schulung anfragen
Schreiben Sie uns, was Sie brauchen. Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück.
- 1.Sie schicken die Anfrage ab, über WhatsApp dauert das eine Minute.
- 2.Einer der Ausbilder meldet sich innerhalb eines Arbeitstags persönlich zurück, mit Termin oder Angebot.
- 3.Am Ende der Auffrischung erhalten Sie den Nachweis für Ihre Unterlagen.