Zum Inhalt springen
Die Ausbilder, Ghribi und Werner

Ein Melder, der nicht geprüft ist, schützt nur auf dem Papier.

Rauchwarnmelder-Überprüfung nach DIN 14676 mit Prüfprotokoll je Einheit. Vor-Ort-Service für Vermieter, Hausverwaltungen und Betriebe im Rheinland.

  • Dienstleistung bei Ihnen vor Ort, keine offenen Termine

So kommen wir zu Ihnen

Worum es geht

Rauchwarnmelder sind in NRW Pflicht, geprüft werden müssen sie trotzdem regelmäßig, sonst ist der Schutz nur theoretisch. Wir übernehmen die jährliche Überprüfung nach DIN 14676 für Vermieter, Hausverwaltungen und Betriebe, mit einem Prüfprotokoll je Melder und Einheit als Nachweis.

Wie läuft der Service ab?

Sie nennen uns Anzahl und Standorte der Melder, wir erstellen ein Angebot und vereinbaren den Prüftermin. Vor Ort prüfen wir jeden Melder auf Sicht und Funktion, testen die Auslösung über die Prüfeinrichtung und kontrollieren Montageort und Batteriezustand.

Das Prüfprotokoll mit Mängelliste je Einheit erhalten Sie im Anschluss als PDF, fällige Austausche (spätestens nach 10 Jahren) sind darin vermerkt.

Was kostet der Service?

Abgerechnet wird pro Melder, bei größeren Beständen mit Staffelpreisen. Nach Angabe von Anzahl und Objekten erhalten Sie ein Angebot mit festem Euro-Betrag.

Prüfumfang

  1. 01Sicht- und Funktionsprüfung nach DIN 14676
  2. 02Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen und der Umgebung
  3. 03Prüfung von Montageort und Befestigung
  4. 04Auslösetest über die Prüfeinrichtung
  5. 05Kontrolle von Batterie- und Betriebszustand, Hinweis auf Melder-Austausch spätestens nach 10 Jahren
  6. 06Prüfprotokoll mit Mängelliste je Einheit

Voraussetzungen

  • Zugang zu allen Räumen mit Meldern am Prüftag
  • Bestandsliste (Anzahl und Standorte der Melder) hilfreich
  • Ansprechpartner vor Ort oder geregelte Schlüsselübergabe

Rechtsgrundlage

Nach diesen Regeln prüfen wir, und nach ihnen erkennt Ihr Betrieb den Nachweis an.

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Über WhatsApp antworten wir meist sofort.

Wie oft müssen Rauchwarnmelder geprüft werden?

Nach DIN 14676 mindestens einmal jährlich, mit Sicht- und Funktionsprüfung je Melder.

Wer ist in NRW für die Melder verantwortlich?

Den Einbau verantwortet der Eigentümer. Wie die laufende Betriebsbereitschaft verteilt ist, regelt die Landesbauordnung, viele Eigentümer und Verwaltungen übernehmen die Prüfung selbst, um den Nachweis in der Hand zu haben.

Wann müssen Melder ausgetauscht werden?

Spätestens nach 10 Jahren, gerechnet ab Herstellungsdatum. Bei der Prüfung vermerken wir fällige Austausche im Protokoll.

Was kostet die Prüfung?

Abgerechnet wird pro Melder, bei größeren Beständen mit Staffelpreisen. Nach Angabe von Anzahl und Objekten erhalten Sie ein Angebot mit festem Euro-Betrag.

Angebot in einem Arbeitstag

Schreiben Sie uns, was Sie brauchen. Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück.

Oder direkt anrufen

So geht es weiter

  1. 1.Sie schicken die Anfrage ab, über WhatsApp dauert das eine Minute.
  2. 2.Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück, innerhalb eines Arbeitstags mit Termin oder Angebot.
  3. 3.Wir kommen zum vereinbarten Termin zu Ihnen und übergeben das Prüfprotokoll.

Ihre Anfrage