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Die Ausbilder, Ghribi und Werner

Jeder Betrieb braucht jemanden, der zuerst an die Sicherheit denkt.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG und DGUV Vorschrift 2. Grundbetreuung, Begehungen und ASA-Sitzungen für Betriebe in Köln, Troisdorf und NRW.

  • Dienstleistung bei Ihnen vor Ort, keine offenen Termine

So kommen wir zu Ihnen

Worum es geht

Die Betreuungspflicht trifft jeden Betrieb. Das Arbeitssicherheitsgesetz verlangt ab dem ersten Beschäftigten eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit, die DGUV Vorschrift 2 legt fest, wie viel Betreuung Ihr Betrieb braucht. Als externe SiFa übernehmen wir diese Aufgabe komplett, von der Grundbetreuung über Begehungen bis zur ASA-Sitzung.

Wie läuft der Service ab?

Im Erstgespräch nehmen wir Branche und Beschäftigtenzahl auf und berechnen daraus die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2. Danach folgen die schriftliche Bestellung und ein Jahresplan mit festen Terminen für Begehungen und ASA-Sitzungen.

Jede Begehung wird mit Bericht und Maßnahmenliste dokumentiert. So haben Sie bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaft oder Behörde einen lückenlosen Nachweis.

Was kostet die Betreuung?

Die Betreuung läuft als Jahresvertrag, kalkuliert nach den Einsatzzeiten Ihres Betriebs. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot mit festem Euro-Betrag. Buchen Sie jetzt Ihre Sicherheitsfachkraft. Nutzen Sie einfach das Anfrageformular auf dieser Seite.

Leistungsumfang

  1. 01Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 mit Einsatzzeiten je Betreuungsgruppe
  2. 02Betriebsspezifische Betreuung bei besonderen Anlässen
  3. 03Regelmäßige Betriebsbegehungen mit Bericht
  4. 04Teilnahme an ASA-Sitzungen
  5. 05Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen
  6. 06Beratung zu Arbeitsmitteln, PSA und Arbeitsstätten
  7. 07Unfallanalyse und Maßnahmenverfolgung

Voraussetzungen

  • Angaben zu Branche und Beschäftigtenzahl für die Einsatzzeiten-Berechnung
  • Zugang zu den Arbeitsbereichen bei Begehungen
  • Fester Ansprechpartner im Betrieb

Rechtsgrundlage

DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Nach diesen Regeln arbeiten wir, und nach ihnen erkennt Ihr Betrieb den Nachweis an.

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Über WhatsApp antworten wir meist sofort.

Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Bestellung, Form und Umfang der Betreuung richten sich nach DGUV Vorschrift 2.

Intern oder extern, was ist besser?

Eine eigene SiFa muss erst eine mehrjährige Qualifizierung durchlaufen. Eine externe Fachkraft ist sofort einsatzbereit, ohne dass Sie eine eigene Stelle aufbauen müssen.

Wie oft kommt die SiFa in unseren Betrieb?

Die Einsatzzeiten ergeben sich aus Branche und Beschäftigtenzahl nach DGUV Vorschrift 2. Daraus erstellen wir einen Jahresplan mit festen Terminen für Begehungen und ASA-Sitzungen. In Kleinbetrieben bis zehn Beschäftigte läuft die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 stattdessen über Grund- und anlassbezogene Betreuung.

Was kostet die externe SiFa-Betreuung?

Die Betreuung läuft als Jahresvertrag, kalkuliert nach den Einsatzzeiten Ihres Betriebs. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot mit festem Euro-Betrag.

Angebot in einem Arbeitstag

Schreiben Sie uns, was Sie brauchen. Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück.

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So geht es weiter

  1. 1.Sie schicken die Anfrage ab, über WhatsApp dauert das eine Minute.
  2. 2.Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück, innerhalb eines Arbeitstags mit Termin oder Angebot.
  3. 3.Wir erbringen die Leistung wie vereinbart und übergeben Ihnen die Dokumentation für Ihre Nachweispflicht.

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