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Die Ausbilder, Ghribi und Werner

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Köln

Jeder Betrieb braucht jemanden, der zuerst an die Sicherheit denkt.

Externe SiFa in Köln und NRW, auch für BGHW-Mitgliedsbetriebe. Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Grundbetreuung und Begehungen nach DGUV Vorschrift 2.

  • Dienstleistung bei Ihnen vor Ort, keine offenen Termine

So kommen wir zu Ihnen

Worum es geht

Die Betreuungspflicht trifft jeden Betrieb. Das Arbeitssicherheitsgesetz verlangt ab dem ersten Beschäftigten eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit, die DGUV Vorschrift 2 legt fest, wie viel Betreuung Ihr Betrieb braucht. Als externe SiFa übernehmen wir diese Aufgabe komplett, von der Grundbetreuung über Begehungen bis zur ASA-Sitzung.

Wie läuft der Service ab?

Im Erstgespräch nehmen wir Branche und Beschäftigtenzahl auf und berechnen daraus die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2. Danach folgen die schriftliche Bestellung und ein Jahresplan mit festen Terminen für Begehungen und ASA-Sitzungen.

Jede Begehung wird mit Bericht und Maßnahmenliste dokumentiert. So haben Sie bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaft oder Behörde einen lückenlosen Nachweis.

Die Gefährdungsbeurteilung gehört in diese Betreuung hinein. Fehlt sie in Ihrem Betrieb oder ist sie veraltet, erstellen wir sie und schreiben sie danach fort. Einzeln beauftragen können Sie sie ebenso.

Für Mitgliedsbetriebe der BGHW

Seit August 2026 ist die Fachkunde nach dem Arbeitssicherheitsgesetz bei uns im Team. Damit übernehmen wir die sicherheitstechnische Betreuung auch für Betriebe, die bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik versichert sind.

Handel, Lager und Warenlogistik sind unser tägliches Feld. Aus der Stapler-, Regal- und Ladungssicherungs-Praxis kennen wir die Gefährdungen, die in diesen Betrieben wirklich zählen, und müssen sie nicht erst aus einer Checkliste lernen. Betreuungsform und Einsatzzeiten richten sich nach DGUV Vorschrift 2 und ergeben sich aus Branche und Beschäftigtenzahl.

Wir stellen die Fachkraft, wir bilden sie nicht aus

Zwei Dinge werden oft verwechselt. Auf dieser Seite geht es um die Betreuung Ihres Betriebs durch eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wer selbst Fachkraft für Arbeitssicherheit werden möchte, ist hier falsch. Diese Ausbildung dauert mehrere Monate und läuft über die Berufsgenossenschaften und deren zugelassene Bildungsträger, nicht über uns.

Was wir ausbilden, sind die Rollen daneben, also Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer und die Brandschutzbeauftragten Ihres Betriebs.

Was kostet die Betreuung?

Die Betreuung läuft als Jahresvertrag, kalkuliert nach den Einsatzzeiten Ihres Betriebs. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot mit festem Euro-Betrag. Buchen Sie jetzt Ihre Sicherheitsfachkraft. Nutzen Sie einfach das Anfrageformular auf dieser Seite.

Leistungsumfang

  1. 01Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 mit Einsatzzeiten je Betreuungsgruppe
  2. 02Betriebsspezifische Betreuung bei besonderen Anlässen
  3. 03Regelmäßige Betriebsbegehungen mit Bericht
  4. 04Teilnahme an ASA-Sitzungen
  5. 05Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen
  6. 06Beratung zu Arbeitsmitteln, PSA und Arbeitsstätten
  7. 07Unfallanalyse und Maßnahmenverfolgung

Voraussetzungen

  • Angaben zu Branche und Beschäftigtenzahl für die Einsatzzeiten-Berechnung
  • Zugang zu den Arbeitsbereichen bei Begehungen
  • Fester Ansprechpartner im Betrieb

Rechtsgrundlage

DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Nach diesen Regeln arbeiten wir, und nach ihnen erkennt Ihr Betrieb den Nachweis an.

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Über WhatsApp antworten wir meist sofort.

Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Bestellung, Form und Umfang der Betreuung richten sich nach DGUV Vorschrift 2.

Intern oder extern, was ist besser?

Eine eigene SiFa muss erst eine mehrjährige Qualifizierung durchlaufen. Eine externe Fachkraft ist sofort einsatzbereit, ohne dass Sie eine eigene Stelle aufbauen müssen.

Wie oft kommt die SiFa in unseren Betrieb?

Die Einsatzzeiten ergeben sich aus Branche und Beschäftigtenzahl nach DGUV Vorschrift 2. Daraus erstellen wir einen Jahresplan mit festen Terminen für Begehungen und ASA-Sitzungen. In Kleinbetrieben bis zehn Beschäftigte läuft die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 stattdessen über Grund- und anlassbezogene Betreuung.

Was kostet die externe SiFa-Betreuung?

Die Betreuung läuft als Jahresvertrag, kalkuliert nach den Einsatzzeiten Ihres Betriebs. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot mit festem Euro-Betrag.

Wir suchen eine externe SiFa in Köln, wie läuft der Einstieg?

Wir sitzen in Köln am Butzweilerhof und betreuen Betriebe im Stadtgebiet, im Rheinland und in ganz NRW. Am Anfang stehen ein Erstgespräch und eine erste Begehung, daraus ergeben sich Einsatzzeiten und Bestellung. Danach läuft die Betreuung nach festem Jahresplan.

Betreuen Sie auch Mitgliedsbetriebe der BGHW?

Ja. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik ist für einen großen Teil unserer Kunden zuständig, für Handel, Lager und Warenlogistik. Seit August 2026 ist die Fachkunde nach dem Arbeitssicherheitsgesetz bei uns im Team, wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung dieser Betriebe nach DGUV Vorschrift 2. Welche Betreuungsform für Ihren Betrieb gilt, hängt von Beschäftigtenzahl und Branche ab, das klären wir im Erstgespräch.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Der Schwerpunkt liegt in Köln und im Rheinland, wir übernehmen aber Betriebe in ganz Nordrhein-Westfalen. Die Anfahrt fließt in die Kalkulation ein und steht transparent im Angebot.

Angebot in einem Arbeitstag

Schreiben Sie uns, was Sie brauchen. Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück.

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So geht es weiter

  1. 1.Sie schicken die Anfrage ab, über WhatsApp dauert das eine Minute.
  2. 2.Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück, innerhalb eines Arbeitstags mit Termin oder Angebot.
  3. 3.Wir erbringen die Leistung wie vereinbart und übergeben Ihnen die Dokumentation für Ihre Nachweispflicht.

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