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Die Ausbilder, Ghribi und Werner

Wer Gefahren nicht sucht, wird von ihnen gefunden.

Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 5 und § 6 erstellen oder aktualisieren lassen. Begehung, Dokumentation und Maßnahmenplan, vor Ort in Köln, Troisdorf und NRW.

  • Dienstleistung bei Ihnen vor Ort, keine offenen Termine

So kommen wir zu Ihnen

Worum es geht

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament des betrieblichen Arbeitsschutzes und für jeden Arbeitgeber Pflicht, ab dem ersten Beschäftigten. Aus ihr leiten sich Maßnahmen, Unterweisungen und Betriebsanweisungen ab. Wir erstellen sie für Sie neu oder bringen eine vorhandene Beurteilung auf den aktuellen Stand.

Wie läuft der Service ab?

Zuerst nehmen wir Ihre Tätigkeiten und Arbeitsbereiche auf. Bei der Begehung vor Ort ermitteln wir die Gefährdungen und beurteilen sie, Maßnahmen leiten wir nach dem STOP-Prinzip ab (Substitution, technisch, organisatorisch, persönlich).

Sie erhalten eine Dokumentation nach ArbSchG § 6 mit Maßnahmenplan, Verantwortlichen und Fristen. Auf Wunsch begleiten wir auch die Wirksamkeitskontrolle und die Fortschreibung.

Was kostet der Service?

Der Aufwand richtet sich nach der Anzahl der Arbeitsbereiche und der Bandbreite der Tätigkeiten. Nach einem kurzen Briefing erhalten Sie ein Angebot mit festem Euro-Betrag.

Leistungsumfang

  1. 01Bestandsaufnahme von Tätigkeiten und Arbeitsbereichen
  2. 02Begehung vor Ort und Ermittlung der Gefährdungen
  3. 03Beurteilung und Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip
  4. 04Dokumentation nach ArbSchG § 6
  5. 05Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Fristen
  6. 06Wirksamkeitskontrolle und Fortschreibung
  7. 07Grundlage für Unterweisungen und Betriebsanweisungen

Voraussetzungen

  • Zugang zu allen Arbeitsbereichen am Begehungstag
  • Übersicht der Tätigkeiten und eingesetzten Arbeitsmittel
  • Vorhandene Unterlagen (ältere Beurteilungen, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter) zur Einsicht

Rechtsgrundlage

DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Nach diesen Regeln arbeiten wir, und nach ihnen erkennt Ihr Betrieb den Nachweis an.

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Über WhatsApp antworten wir meist sofort.

Ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Ja, für jeden Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten. Sie muss dokumentiert werden und ist die Grundlage für Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Vorsorge.

Wann muss sie aktualisiert werden?

Bei neuen Arbeitsmitteln, Stoffen oder Verfahren, nach Unfällen und Beinaheunfällen sowie regelmäßig zur Überprüfung. Wir übernehmen auf Wunsch auch die Fortschreibung.

Was liefern Sie am Ende konkret?

Eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung je Arbeitsbereich mit Maßnahmenplan, Verantwortlichen und Fristen. Übergabe als PDF, auf Wunsch zusätzlich in Papierform.

Was kostet die Gefährdungsbeurteilung?

Der Aufwand richtet sich nach der Anzahl der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten. Nach einem kurzen Briefing erhalten Sie ein Angebot mit festem Euro-Betrag.

Angebot in einem Arbeitstag

Schreiben Sie uns, was Sie brauchen. Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück.

Oder direkt anrufen

So geht es weiter

  1. 1.Sie schicken die Anfrage ab, über WhatsApp dauert das eine Minute.
  2. 2.Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück, innerhalb eines Arbeitstags mit Termin oder Angebot.
  3. 3.Wir erbringen die Leistung wie vereinbart und übergeben Ihnen die Dokumentation für Ihre Nachweispflicht.

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