Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Wer Gefahren nicht sucht, wird von ihnen gefunden.
Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 5 und § 6 erstellen oder aktualisieren lassen. Begehung, Dokumentation und Maßnahmenplan, vor Ort in Köln, Troisdorf und NRW.
So kommen wir zu Ihnen
Worum es geht
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament des betrieblichen Arbeitsschutzes und für jeden Arbeitgeber Pflicht, ab dem ersten Beschäftigten. Aus ihr leiten sich Maßnahmen, Unterweisungen und Betriebsanweisungen ab. Wir erstellen sie für Sie neu oder bringen eine vorhandene Beurteilung auf den aktuellen Stand.
Wie läuft der Service ab?
Zuerst nehmen wir Ihre Tätigkeiten und Arbeitsbereiche auf. Bei der Begehung vor Ort ermitteln wir die Gefährdungen und beurteilen sie, Maßnahmen leiten wir nach dem STOP-Prinzip ab (Substitution, technisch, organisatorisch, persönlich).
Sie erhalten eine Dokumentation nach ArbSchG § 6 mit Maßnahmenplan, Verantwortlichen und Fristen. Auf Wunsch begleiten wir auch die Wirksamkeitskontrolle und die Fortschreibung.
Wer die Beurteilung bei uns macht
Die Beurteilung führt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Fachkunde nach ASiG § 7 durch. Dazu kommt, was wir jeden Tag ohnehin tun, nämlich ausbilden und prüfen an Flurförderzeugen, Kranen, Hubarbeitsbühnen, Regalanlagen und Anschlagmitteln. Wir sehen die Gefährdungen dort, wo sie im Betrieb wirklich entstehen, und nicht nur auf dem Papier.
Wenn Sie ohnehin eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit suchen, gehört die Gefährdungsbeurteilung in diese laufende Betreuung. Dann entfällt die getrennte Beauftragung, und die Fortschreibung läuft mit.
Was in Ihrer Verantwortung bleibt
Die Durchführung dürfen Sie an uns übertragen, die Verantwortung nicht. Die Gesamtverantwortung nach ArbSchG § 3 sowie die Umsetzung und die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen bleiben beim Arbeitgeber. Wir liefern die fachliche Grundlage dafür und sagen Ihnen deutlich, was zuerst angefasst gehört. Aus der fertigen Beurteilung ergeben sich meist die nächsten Schritte, etwa die jährliche Unterweisung oder Betriebsanweisungen für einzelne Arbeitsmittel.
Was kostet der Service?
Der Aufwand richtet sich nach der Anzahl der Arbeitsbereiche und der Bandbreite der Tätigkeiten. Nach einem kurzen Briefing erhalten Sie ein Angebot mit festem Euro-Betrag.
Leistungsumfang
- 01Bestandsaufnahme von Tätigkeiten und Arbeitsbereichen
- 02Begehung vor Ort und Ermittlung der Gefährdungen
- 03Beurteilung und Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip
- 04Dokumentation nach ArbSchG § 6
- 05Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Fristen
- 06Wirksamkeitskontrolle und Fortschreibung
- 07Grundlage für Unterweisungen und Betriebsanweisungen
Voraussetzungen
- Zugang zu allen Arbeitsbereichen am Begehungstag
- Übersicht der Tätigkeiten und eingesetzten Arbeitsmittel
- Vorhandene Unterlagen (ältere Beurteilungen, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter) zur Einsicht
Rechtsgrundlage
Ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ja, für jeden Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten. Sie muss dokumentiert werden und ist die Grundlage für Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Vorsorge.
Wann muss sie aktualisiert werden?
Bei neuen Arbeitsmitteln, Stoffen oder Verfahren, nach Unfällen und Beinaheunfällen sowie regelmäßig zur Überprüfung. Wir übernehmen auf Wunsch auch die Fortschreibung.
Was liefern Sie am Ende konkret?
Eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung je Arbeitsbereich mit Maßnahmenplan, Verantwortlichen und Fristen. Übergabe als PDF, auf Wunsch zusätzlich in Papierform.
Was kostet die Gefährdungsbeurteilung?
Der Aufwand richtet sich nach der Anzahl der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten. Nach einem kurzen Briefing erhalten Sie ein Angebot mit festem Euro-Betrag.
Wer ist am Ende verantwortlich?
Sie als Arbeitgeber. Wir ermitteln, beurteilen, dokumentieren und schlagen Maßnahmen vor. Die Umsetzung, die Wirksamkeitskontrolle und die Gesamtverantwortung nach ArbSchG § 3 bleiben bei Ihnen, das lässt sich nicht auf einen Dienstleister übertragen.
Welche Qualifikation steckt dahinter?
Die Beurteilung führt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Fachkunde nach ASiG § 7 durch. Dazu kommt die tägliche Praxis aus Ausbildung und Prüfung an Flurförderzeugen, Kranen, Regalanlagen und Anschlagmitteln.
Übernehmen Sie auch Gefahrstoffe und psychische Belastung?
Die allgemeine Gefährdungsbeurteilung übernehmen wir vollständig. Bei Sonderthemen wie Gefahrstoffen, Lärm oder psychischer Belastung sagen wir Ihnen vor dem Angebot, was wir selbst abdecken und wo wir jemanden hinzuziehen.
Angebot in einem Arbeitstag
Schreiben Sie uns, was Sie brauchen. Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück.
- 1.Sie schicken die Anfrage ab, über WhatsApp dauert das eine Minute.
- 2.Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück, innerhalb eines Arbeitstags mit Termin oder Angebot.
- 3.Wir erbringen die Leistung wie vereinbart und übergeben Ihnen die Dokumentation für Ihre Nachweispflicht.