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Die Ausbilder, Ghribi und Werner

Je weiter der Ausleger reicht, desto weniger verzeiht der Untergrund.

Ausbildung für Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern nach DGUV Grundsatz 308-009, als Inhouse-Schulung an Ihrem Gerät im Rheinland und in NRW.

  • Inhouse in Ihrem Betrieb, ab fünf Teilnehmenden

Nur als Inhouse-Schulung

Worum es geht

Der Teleskopstapler steht zwischen Stapler und Baumaschine. Er hebt wie ein Kran, fährt wie ein Stapler und arbeitet auf Untergründen, die beides nicht mögen. Genau deshalb reicht der Staplerschein hier nicht, für geländegängige Teleskopstapler gilt der eigene DGUV Grundsatz 308-009.

Die Ausbildung qualifiziert Ihre Mitarbeitenden für das sichere Führen und schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung am Gerät ab. Wer schon Stapler fährt, findet den Einstieg schneller, mehr zur Grundausbildung steht auf unserer Seite zum Staplerschein. Für Bagger und Radlader gibt es unsere Erdbaumaschinen-Schulung.

Wie läuft die Schulung ab?

Theorie- und Praxis-Anteile wechseln sich ab. Im Mittelpunkt stehen Standsicherheit, Lastdiagramm und der Umgang mit Ausschub und Abstützung, danach wird an Ihrem Gerät gefahren und gehoben. Die genaue Tagesaufteilung hängt von Vorkenntnissen und Gerätetyp ab, auf Wunsch erstellen wir einen detaillierten Schulungsplan im Angebot.

Was kostet die Ausbildung?

Inhouse-Schulungen rechnen wir als Pauschale je Gruppe ab, abhängig von Teilnehmerzahl, Gerät und Anfahrt. Sie erhalten ein Angebot mit festem Euro-Betrag innerhalb eines Arbeitstags.

Lehrplan

  1. 01Rechtliche Grundlagen (DGUV Grundsatz 308-009, BetrSichV)
  2. 02Geräteaufbau, Anbaugeräte und Einsatzarten
  3. 03Standsicherheit, Lastdiagramm und Reichweite
  4. 04Untergrund, Abstützung und Geländefahrt
  5. 05Praktische Fahr- und Hebeübungen am Gerät
  6. 06Theoretische und praktische Prüfung

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Unterweisung durch den Arbeitgeber
  • Idealerweise erste Erfahrung mit Flurförderzeugen

Rechtsgrundlage

DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Nach diesen Regeln bilden wir aus, und nach ihnen erkennt Ihr Betrieb den Nachweis an.

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Über WhatsApp antworten wir meist sofort.

Reicht mein Staplerschein für den Teleskopstapler?

Nein. Der DGUV Grundsatz 308-001 für Flurförderzeuge nimmt geländegängige Teleskopstapler ausdrücklich aus, für sie gilt der eigene DGUV Grundsatz 308-009 mit eigener Qualifizierung. Der Staplerschein ist eine gute Grundlage, ersetzt die Ausbildung aber nicht.

Warum nur als Inhouse-Schulung?

Geschult wird an dem Gerät, das Ihre Mitarbeitenden später fahren. Teleskopstapler unterscheiden sich stark in Ausschub, Anbaugeräten und Abstützung, das lässt sich nicht am fremden Gerät trainieren.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Dauer hängt von Vorkenntnissen und Gerätetyp ab. Den genauen Umfang stimmen wir mit Ihnen ab, er steht im Angebot.

Was kostet die Ausbildung?

Inhouse-Schulungen rechnen wir als Pauschale je Gruppe ab, abhängig von Teilnehmerzahl, Gerät und Anfahrt. Sie erhalten ein Angebot mit festem Euro-Betrag innerhalb eines Arbeitstags.

Aus Pflichttermin wird Können.

Schreiben Sie uns, was Sie brauchen. Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück.

Oder direkt anrufen

So geht es weiter

  1. 1.Sie schicken die Anfrage ab, über WhatsApp dauert das eine Minute.
  2. 2.Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück, innerhalb eines Arbeitstags mit Termin oder Angebot.
  3. 3.Geschult wird am Gerät, den Schein gibt es am Schulungstag.

Ihre Anfrage