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Die Ausbilder, Ghribi und Werner

Wenn die Luft nicht mehr trägt, muss jeder Handgriff sitzen.

Jährliche Atemschutzunterweisung nach DGUV Regel 112-190 mit praktischer Trageübung, inhouse in Ihrem Betrieb, dokumentiert für Ihre Nachweispflicht.

  • Inhouse in Ihrem Betrieb, ab fünf Teilnehmenden

Nur als Inhouse-Schulung

Worum es geht

Wer Atemschutzgeräte benutzt, muss vor der ersten Benutzung und danach mindestens jährlich unterwiesen werden, theoretisch und praktisch. Die Unterweisung folgt der DGUV Regel 112-190 und findet inhouse mit Ihren eigenen Geräten statt, damit jeder Handgriff am richtigen Modell sitzt.

Wie läuft die Schulung ab?

Vorab klären wir, welche Geräte bei Ihnen im Einsatz sind, danach richtet sich der Inhalt. Am Termin behandeln wir Gerätekunde und Einsatzgrenzen, anschließend legt jeder Teilnehmende das Gerät an, kontrolliert den Dichtsitz und absolviert die praktische Trageübung.

Unterweisung und Übung werden dokumentiert. Sie erhalten den Nachweis für Ihre Unterlagen direkt im Anschluss.

Was kostet die Unterweisung?

Wir rechnen eine Pauschale je Gruppe ab, abhängig von Teilnehmerzahl und Geräteumfang. Sie erhalten ein Angebot mit festem Euro-Betrag innerhalb eines Arbeitstags.

Themenüberblick

  1. 01Rechtliche Grundlagen und Unterweisungspflicht
  2. 02Gerätekunde für die im Betrieb eingesetzten Geräte
  3. 03Einsatzgrenzen (Filterklassen, Sauerstoffgehalt, Gebrauchsdauer nach Gefährdungsbeurteilung)
  4. 04Anlegen, Dichtsitzkontrolle und praktische Trageübung mit betriebseigenen Geräten
  5. 05Verhalten bei Störungen und im Notfall
  6. 06Reinigung, Pflege und Lagerung
  7. 07Dokumentation von Unterweisung und Übung

Voraussetzungen

  • Betriebseigene Atemschutzgeräte am Schulungstag verfügbar
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge der Geräteträger geklärt
  • Teilnehmerliste vorab oder spätestens am Tag

Rechtsgrundlage

DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Nach diesen Regeln richten wir die Unterweisung aus, und nach ihnen erkennt Ihr Betrieb den Nachweis an.

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Über WhatsApp antworten wir meist sofort.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Vor der ersten Benutzung und danach mindestens einmal jährlich, jeweils theoretisch und praktisch. Der Nachweis gehört zur Dokumentationspflicht des Arbeitgebers.

Gehört eine praktische Übung dazu?

Ja, die Trageübung ist fester Bestandteil der Unterweisung. Sie kann nur entfallen, wenn die Beschäftigten die Geräte ohnehin regelmäßig benutzen.

Brauchen die Geräteträger eine arbeitsmedizinische Vorsorge?

Je nach Gerätegruppe ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV erforderlich. Klären Sie das vor dem Termin, wir sagen Ihnen gern, was für Ihre Geräte gilt.

Was kostet die Unterweisung?

Wir rechnen eine Pauschale je Gruppe ab, abhängig von Teilnehmerzahl und Geräteumfang. Sie erhalten ein Angebot mit festem Euro-Betrag innerhalb eines Arbeitstags.

Aus Pflichttermin wird Können.

Schreiben Sie uns, was Sie brauchen. Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück.

Oder direkt anrufen

So geht es weiter

  1. 1.Sie schicken die Anfrage ab, über WhatsApp dauert das eine Minute.
  2. 2.Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück, innerhalb eines Arbeitstags mit Termin oder Angebot.
  3. 3.Wir unterweisen vor Ort und dokumentieren die Unterweisung für Ihre Nachweispflicht.

Ihre Anfrage