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Die Ausbilder, Ghribi und Werner

Ab wie vielen Mitarbeitern ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht? Die neuen Regeln seit Mai 2026

Seit dem 29. Mai 2026 gilt § 22 SGB VII neu. Sicherheitsbeauftragte sind erst ab 50 Beschäftigten generell Pflicht, zwischen 21 und 49 entscheidet die Gefährdungsbeurteilung.

Stand Do., 13. August 2026 · Von den Ausbildern geprüft

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten, Praxis am Gerät

Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?

Seit dem 29. Mai 2026 gilt eine neue Rechtslage. Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten beginnt jetzt bei 50 Beschäftigten, nicht mehr bei 21. Die Tabelle zeigt die neue Staffelung nach § 22 Abs. 1 SGB VII.

BetriebsgrößeSicherheitsbeauftragter Pflicht?
20 oder weniger Beschäftigtekeine generelle Pflicht
mehr als 20, weniger als 50nur bei besonderer Gefährdung laut Gefährdungsbeurteilung
50 oder mehrja, mindestens einer
50 bis 249 ohne besondere Gefährdungein Sicherheitsbeauftragter genügt

Unabhängig von der Betriebsgröße kann die Berufsgenossenschaft die Bestellung anordnen, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht (§ 22 Abs. 1 Satz 5 SGB VII). Die Staffelung oben beschreibt also die Pflicht aus dem Gesetz heraus, nicht die Obergrenze dessen, was der Unfallversicherungsträger verlangen kann.

Achtung beim Googeln. Viele Ratgeber, Rechner und Merkblätter im Netz nennen noch die alte Schwelle von mehr als 20 Beschäftigten. Diese Angaben sind seit Mai 2026 überholt.

Was hat sich 2026 geändert?

Die alte Regel stand seit Jahrzehnten im Gesetz. Wer regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte hatte, musste mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen, unabhängig von der tatsächlichen Gefährdungslage.

Mit dem Gesetz vom 12. Mai 2026 (BGBl. I Nr. 140) hat der Bundestag § 22 SGB VII neu gefasst. Seit dem Inkrafttreten am 29. Mai 2026 lautet die Kernaussage, dass Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Die Anzahl richtet sich nach den Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen und der Zahl der Beschäftigten.

Für kleinere Betriebe wurde die starre Schwelle durch eine flexible Regelung ersetzt, die an die Gefährdungsbeurteilung anknüpft.

Warum die DGUV Vorschrift 1 noch die alte Zahl nennt

In der DGUV Vorschrift 1 steht in § 20 weiterhin die alte 20er-Schwelle, die Anpassung des Regelwerks steht noch aus. Das ist kein Widerspruch, den Sie auflösen müssen. Das Sozialgesetzbuch ist höherrangiges Recht und geht der Unfallverhütungsvorschrift vor. Maßgeblich ist damit die neue Fassung des § 22 SGB VII, auch wenn Sie in Merkblättern und Schulungsunterlagen noch länger die alte Zahl finden werden.

Die neue Staffelung im Detail

20 oder weniger Beschäftigte

Keine generelle Bestellpflicht, das war im Ergebnis auch vorher so. Bei exakt 20 Beschäftigten greift weder die 50er-Schwelle noch die Regelung für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten. Freiwillig bestellte Sicherheitsbeauftragte sind trotzdem sinnvoll, gerade in Werkstätten, Lagern und auf Baustellen.

Mehr als 20, weniger als 50 Beschäftigte

Hier gilt die Pflicht nur noch, wenn im Betrieb eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten besteht. Ob das der Fall ist, ergibt die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.

Praktisch heißt das für Betriebe dieser Größe, dass die Gefährdungsbeurteilung jetzt darüber entscheidet, ob ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht ist. Eine aktuelle, dokumentierte Beurteilung ist damit wichtiger geworden. Fehlt sie ganz, verstößt der Betrieb ohnehin gegen § 5 ArbSchG, denn die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt ab dem ersten Beschäftigten.

50 oder mehr Beschäftigte

Die Bestellung ist Pflicht. Wie viele Sicherheitsbeauftragte es sein müssen, hängt von Gefährdungslage und Betriebsgröße ab. Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten gilt eine Erleichterung. Wird keine besondere Gefährdung festgestellt, genügt ein einziger Sicherheitsbeauftragter. Der Gesetzestext formuliert das so.

In Unternehmen mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten und keiner besonderen Gefährdung für Leben und Gesundheit erfüllt der Unternehmer die Voraussetzungen nach Satz 1, wenn er einen Sicherheitsbeauftragten bestellt.

§ 22 Abs. 1 Satz 4 SGB VII

Was passiert, wenn wir niemanden bestellen?

Die Nichtbestellung ist seit der Neufassung ausdrücklich bußgeldbewehrt. Wer trotz Pflicht keinen Sicherheitsbeauftragten bestellt, handelt ordnungswidrig, der Rahmen reicht bis 10.000 Euro (§ 209 Abs. 1 Nr. 3a in Verbindung mit Abs. 3 SGB VII).

Dazu kommt das eigentliche Risiko. Kommt es zu einem Unfall und der Betrieb kann weder eine Gefährdungsbeurteilung noch eine ordentliche Arbeitsschutz-Organisation vorlegen, wird aus einer Ordnungswidrigkeit schnell eine Frage der persönlichen Verantwortung der Geschäftsführung.

Was bedeutet "besondere Gefährdung"?

Der Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, den die DGUV und die Berufsgenossenschaften derzeit noch konkretisieren. Eine verbindliche Liste gibt es zum Stand August 2026 nicht. Bis dahin gilt der Blick in die eigene Gefährdungsbeurteilung. Typische Kandidaten für eine besondere Gefährdung sind erfahrungsgemäß

  • Lager und Logistik mit Staplerverkehr und Regalanlagen,
  • Bau- und Montagearbeiten, besonders mit Absturzgefahr,
  • Werkstätten mit Hebezeugen, Maschinen oder Schweißarbeiten,
  • Umgang mit Gefahrstoffen oder brennbaren Materialien,
  • Tätigkeiten mit Pflichtvorsorge nach ArbMedVV.

Ein reiner Bürobetrieb mit 30 Beschäftigten wird dagegen selten eine besondere Gefährdung aufweisen. Wichtig ist, die Entscheidung in der Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar zu dokumentieren. Wer hier Unterstützung braucht, findet sie auf unserer Seite zur Gefährdungsbeurteilung.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Betrieb?

Anders als bei Brandschutzhelfern (dort gilt die 5-Prozent-Regel) gibt es für Sicherheitsbeauftragte keine feste Quote. § 20 der DGUV Vorschrift 1 nennt fünf Kriterien für die richtige Anzahl.

  • Unfall- und Gesundheitsgefahren der Tätigkeiten im Unternehmen.
  • Räumliche Nähe. Der Sicherheitsbeauftragte soll im selben Bereich arbeiten wie die Kollegen, die er im Blick hat.
  • Zeitliche Nähe. Bei Schichtbetrieb braucht jede Schicht einen Ansprechpartner.
  • Fachliche Nähe. Er soll die Tätigkeiten und Gefährdungen seines Bereichs aus eigener Arbeit kennen.
  • Anzahl der Beschäftigten im jeweiligen Bereich.

Ein Betrieb mit Verwaltung, Lager und Fuhrpark braucht deshalb eher drei Sicherheitsbeauftragte als einen, auch wenn das Gesetz nur einen verlangt. Eine ausführliche Handreichung dazu ist die DGUV Information 211-039, die Erläuterung der Kriterien steht in der DGUV Regel 100-001.

Sicherheitsbeauftragter oder Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Beide Rollen werden oft verwechselt, sie sind aber grundverschieden.

SicherheitsbeauftragterFachkraft für Arbeitssicherheit
Rechtsgrundlage§ 22 SGB VIIASiG, DGUV Vorschrift 2
RolleEhrenamt neben der eigentlichen Tätigkeitbestellte Fachkraft
Ausbildungkurze Schulungmehrmonatige Ausbildung
Befugnissebeobachten, ansprechen, meldenberaten, beurteilen, Maßnahmen vorschlagen
Haftungkeine zusätzlicheFachverantwortung

Die sicherheitstechnische Betreuung muss jeder Betrieb ab dem ersten Beschäftigten sicherstellen, die Form hängt allerdings von der Betriebsgröße ab. In der Regelbetreuung wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit fest bestellt. Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können stattdessen das alternative Betreuungsmodell wählen, bei dem sich der Unternehmer selbst qualifiziert und Fachkunde nur bei konkretem Bedarf hinzuzieht (DGUV Vorschrift 2, Anlage 3). Der Sicherheitsbeauftragte ersetzt beides nicht, er ergänzt es als Kollege vor Ort. Mehr dazu auf unserer Seite zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Aufgaben, Stellung und Haftung

Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber ehrenamtlich. Sie achten auf vorhandene Schutzeinrichtungen und korrekte PSA-Benutzung, sprechen Kollegen auf unsicheres Verhalten an und melden Mängel. Sie haben keine Weisungsbefugnis und übernehmen durch das Amt keine zusätzliche Haftung. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt vollständig beim Arbeitgeber. Genau deshalb nehmen Kollegen das Amt erfahrungsgemäß gern an, wenn es sauber erklärt wird.

Ausbildung und Bestellung

Die Bestellung läuft in drei Schritten ab.

  • Auswahl geeigneter Beschäftigter, sinnvoll je Bereich und Schicht
  • Schulung, damit die künftigen Sicherheitsbeauftragten Gefährdungen erkennen und ihre Rolle kennen (Grundlage ist die DGUV Information 211-042)
  • Schriftliche Bestellung unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats

Wir bilden Sicherheitsbeauftragte als Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Betrieb aus, im Rheinland und in ganz NRW. Für bereits bestellte Sicherheitsbeauftragte gibt es die Fortbildung, die das Wissen auf den Stand der neuen Rechtslage bringt.

Was Betriebe in Köln jetzt tun sollten

  • Beschäftigtenzahl prüfen. Zählen Sie regelmäßig Beschäftigte je Unternehmen, einschließlich Teilzeit und Aushilfen.
  • Ab 50 Beschäftigten prüfen, ob genug Sicherheitsbeauftragte für alle Bereiche und Schichten bestellt sind.
  • Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren und die Entscheidung über die besondere Gefährdung dokumentieren.
  • Bestehende Sicherheitsbeauftragte im Amt lassen. Auch wenn die Pflicht für Ihren Betrieb entfallen ist, bleibt das Amt freiwillig möglich und sinnvoll.

Sie wollen Sicherheitsbeauftragte ausbilden lassen oder brauchen Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung? Wir schulen inhouse in Ihrem Betrieb, praxisnah und auf dem Rechtsstand 2026. Anfrage über das Kontakt-Formular, Sie erhalten ein Angebot mit festem Euro-Betrag innerhalb eines Arbeitstags.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Alle Angaben in diesem Artikel sind gegen die folgenden Fundstellen geprüft, Stand August 2026.

  • § 22 SGB VII (Sicherheitsbeauftragte) in der Fassung des Gesetzes vom 12. Mai 2026, BGBl. I Nr. 140, in Kraft seit 29. Mai 2026
  • § 209 Abs. 1 Nr. 3a und Abs. 3 SGB VII (Bußgeldvorschrift, Rahmen bis 10.000 Euro)
  • § 5 ArbSchG (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
  • § 20 DGUV Vorschrift 1 (Bestellung und Anzahl der Sicherheitsbeauftragten, Anpassung an die neue Schwelle steht aus)
  • DGUV Regel 100-001 (Grundsätze der Prävention, Erläuterung der Kriterien)
  • DGUV Information 211-042 (Sicherheitsbeauftragte)
  • DGUV Information 211-039 (Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl)
  • ASiG und DGUV Vorschrift 2 (sicherheitstechnische Betreuung, Betreuungsmodelle)

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Über WhatsApp antworten wir meist sofort.

Ab wie vielen Mitarbeitern ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?

Seit dem 29. Mai 2026 ab 50 Beschäftigten. Betriebe mit mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten müssen nur bestellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung ergibt. Bei 20 oder weniger Beschäftigten besteht keine generelle Pflicht.

Was hat sich 2026 bei Sicherheitsbeauftragten geändert?

Der Gesetzgeber hat die Schwelle in § 22 SGB VII von mehr als 20 auf 50 Beschäftigte angehoben (in Kraft seit 29. Mai 2026). Viele Ratgeber und Rechner im Netz arbeiten noch mit der alten 20er-Schwelle.

Was kostet es, wenn wir keinen Sicherheitsbeauftragten bestellen?

Wer trotz Pflicht keinen Sicherheitsbeauftragten bestellt, handelt ordnungswidrig. Der Bußgeldrahmen reicht bis 10.000 Euro (§ 209 Abs. 1 Nr. 3a und Abs. 3 SGB VII).

Haftet ein Sicherheitsbeauftragter?

Nein. Das Amt ist ein Ehrenamt ohne Weisungsbefugnis, der Sicherheitsbeauftragte wirkt beobachtend und beratend mit. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber.

Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragtem und Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine nach ASiG bestellte Fachkraft mit mehrmonatiger Ausbildung. Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Kollege vor Ort, der nebenbei auf Sicherheit achtet. Beide Rollen ergänzen sich und ersetzen einander nicht.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht mein Betrieb?

Es gibt keine feste Quote. Die Anzahl richtet sich nach § 20 DGUV Vorschrift 1 nach räumlicher, zeitlicher und fachlicher Nähe zu den Beschäftigten, der Beschäftigtenzahl und der Gefährdungslage. Bei weniger als 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung genügt ein Sicherheitsbeauftragter.

Wo können wir in Köln und NRW Sicherheitsbeauftragte ausbilden lassen?

Wir schulen als Inhouse-Termin direkt in Ihrem Betrieb, im Rheinland und in ganz NRW. Unser Standort ist die Motorworld Köln Butzweilerhof, angefragt wird über das Kontakt-Formular.

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