Die 5-Prozent-Regel der ASR A2.2
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) nennt als Richtwert 5 Prozent der Beschäftigten je Arbeitsstätte, die als Brandschutzhelfer ausgebildet sein sollen. Das ist die wichtigste Zahl im betrieblichen Brandschutz. Die ASR A2.2 stammt aus dem Mai 2018 und wurde zuletzt im Mai 2025 geändert. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen.
Wie zählt man die 5 Prozent?
- Beschäftigtenzahl je Arbeitsstätte feststellen (alle Mitarbeitenden, inkl. Zeitarbeitskräfte und Aushilfen)
- 5 Prozent davon ist das Minimum
- Aufrunden auf die nächste ganze Person
Die Tabelle zeigt typische Beispiele.
| Beschäftigte | Brandschutzhelfer-Minimum |
|---|---|
| 10 | 1 |
| 20 | 1 |
| 30 | 2 |
| 50 | 3 |
| 100 | 5 |
| 200 | 10 |
Wann reichen 5 Prozent nicht?
Die ASR A2.2 verlangt eine höhere Quote in den folgenden Fällen.
- Erhöhte Brandgefährdung (Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, feuergefährliche Arbeiten, Holz-/Papierverarbeitung)
- Größere Personenanzahl in einem Bereich (z. B. Versammlungsstätten, Verkaufsräume mit hoher Kundendichte)
- Eingeschränkte Selbstrettungsmöglichkeit (Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Einrichtungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität)
In der Praxis haben sich diese Pauschal-Empfehlungen etabliert.
- Industrie/Chemie/Lager mit brennbaren Stoffen: 10 bis 15 Prozent
- Pflege- und Bildungseinrichtungen: 10 bis 20 Prozent
- Großraumbüros mit reiner Bürotätigkeit: 5 Prozent reichen in der Regel
Die genaue Anzahl ermittelt die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
Schichtbetrieb beachten
Die 5-Prozent-Quote muss in jeder Schicht erfüllt sein, auch nachts und am Wochenende. Maßgeblich sind die Beschäftigten, die in der jeweiligen Schicht anwesend sind. Arbeiten in einem Dreischichtbetrieb je Schicht 60 Beschäftigte, braucht jede Schicht 3 Brandschutzhelfer, zusammen also mindestens 9. Mit Puffer für Urlaub und Krankheit sind 10 bis 12 Personen sinnvoll. Verteilen sich dagegen 60 Beschäftigte auf drei Schichten zu je 20, reicht rechnerisch 1 Brandschutzhelfer je Schicht. Auch dann ist für Urlaub und Krankheit eine Vertretung einzuplanen.
Ausbildungsdauer und Auffrischung
- Erstausbildung: ein halber Arbeitstag (ca. 4,5 Stunden) Theorie plus praktische Löschübung
- Auffrischung: alle 3 bis 5 Jahre empfohlen, abhängig von Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Veränderungen
- Bei Personalwechsel rechtzeitig neue Brandschutzhelfer ausbilden, um die Quote nicht zu unterschreiten
Wie die Empfehlung von 3 bis 5 Jahren zustande kommt, warum die oft genannten 2 bis 5 Jahre nicht im Regeltext stehen und wie Sie das Intervall für Ihren Betrieb nachvollziehbar festlegen, steht im Ratgeber zur Brandschutzhelfer-Auffrischung.
Wer übernimmt die Auswahl?
Der Arbeitgeber benennt die Brandschutzhelfer. Diese Auswahlkriterien haben sich in der Praxis bewährt.
- Körperliche Eignung für Löschübung und Räumungsbegleitung
- Möglichkeit, in jeder Schicht anwesend zu sein
- Idealerweise mehrere Personen in verschiedenen Etagen oder Gebäudeteilen
Konkret für Ihren Betrieb
Ab fünf Teilnehmenden schulen wir Brandschutzhelfer inhouse bei Ihnen vor Ort, mit unserer mobilen Übungsanlage und gasbetriebenen Übungsfeuern. Einzelne Beschäftigte schulen wir am offenen Termin in der Motorworld Köln Butzweilerhof. Mehr steht auf der Seite zur Brandschutzhelfer-Ausbildung, anfragen können Sie über das Anfrageformular.
