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Die Ausbilder, Ghribi und Werner

Wie viele Brandschutz­helfer brauchen wir? Die 5-Prozent-Regel erklärt

Die ASR A2.2 nennt als Richtwert fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer. Wie die Zahl gerechnet wird, wann mehr nötig sind und wie oft aufgefrischt wird.

Stand Fr., 23. Oktober 2026 · Geprüft von Mourad Ghribi und Sascha Werner, Ausbilder

Ausbildung zum Brandschutzhelfer, Praxis am Gerät

Die 5-Prozent-Regel der ASR A2.2

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) nennt als Richtwert 5 Prozent der Beschäftigten je Arbeitsstätte, die als Brandschutzhelfer ausgebildet sein sollen. Das ist die wichtigste Zahl im betrieblichen Brandschutz. Die ASR A2.2 stammt aus dem Mai 2018 und wurde zuletzt im Mai 2025 geändert. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen.

Wie zählt man die 5 Prozent?

  • Beschäftigtenzahl je Arbeitsstätte feststellen (alle Mitarbeitenden, inkl. Zeitarbeitskräfte und Aushilfen)
  • 5 Prozent davon ist das Minimum
  • Aufrunden auf die nächste ganze Person

Die Tabelle zeigt typische Beispiele.

BeschäftigteBrandschutzhelfer-Minimum
101
201
302
503
1005
20010

Wann reichen 5 Prozent nicht?

Die ASR A2.2 verlangt eine höhere Quote in den folgenden Fällen.

  • Erhöhte Brandgefährdung (Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, feuergefährliche Arbeiten, Holz-/Papierverarbeitung)
  • Größere Personenanzahl in einem Bereich (z. B. Versammlungsstätten, Verkaufsräume mit hoher Kundendichte)
  • Eingeschränkte Selbstrettungsmöglichkeit (Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Einrichtungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität)

In der Praxis haben sich diese Pauschal-Empfehlungen etabliert.

  • Industrie/Chemie/Lager mit brennbaren Stoffen: 10 bis 15 Prozent
  • Pflege- und Bildungseinrichtungen: 10 bis 20 Prozent
  • Großraumbüros mit reiner Bürotätigkeit: 5 Prozent reichen in der Regel

Die genaue Anzahl ermittelt die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.

Schichtbetrieb beachten

Die 5-Prozent-Quote muss in jeder Schicht erfüllt sein, auch nachts und am Wochenende. Maßgeblich sind die Beschäftigten, die in der jeweiligen Schicht anwesend sind. Arbeiten in einem Dreischichtbetrieb je Schicht 60 Beschäftigte, braucht jede Schicht 3 Brandschutzhelfer, zusammen also mindestens 9. Mit Puffer für Urlaub und Krankheit sind 10 bis 12 Personen sinnvoll. Verteilen sich dagegen 60 Beschäftigte auf drei Schichten zu je 20, reicht rechnerisch 1 Brandschutzhelfer je Schicht. Auch dann ist für Urlaub und Krankheit eine Vertretung einzuplanen.

Ausbildungsdauer und Auffrischung

  • Erstausbildung: ein halber Arbeitstag (ca. 4,5 Stunden) Theorie plus praktische Löschübung
  • Auffrischung: alle 3 bis 5 Jahre empfohlen, abhängig von Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Veränderungen
  • Bei Personalwechsel rechtzeitig neue Brandschutzhelfer ausbilden, um die Quote nicht zu unterschreiten

Wie die Empfehlung von 3 bis 5 Jahren zustande kommt, warum die oft genannten 2 bis 5 Jahre nicht im Regeltext stehen und wie Sie das Intervall für Ihren Betrieb nachvollziehbar festlegen, steht im Ratgeber zur Brandschutzhelfer-Auffrischung.

Wer übernimmt die Auswahl?

Der Arbeitgeber benennt die Brandschutzhelfer. Diese Auswahlkriterien haben sich in der Praxis bewährt.

  • Körperliche Eignung für Löschübung und Räumungsbegleitung
  • Möglichkeit, in jeder Schicht anwesend zu sein
  • Idealerweise mehrere Personen in verschiedenen Etagen oder Gebäudeteilen

Konkret für Ihren Betrieb

Ab fünf Teilnehmenden schulen wir Brandschutzhelfer inhouse bei Ihnen vor Ort, mit unserer mobilen Übungsanlage und gasbetriebenen Übungsfeuern. Einzelne Beschäftigte schulen wir am offenen Termin in der Motorworld Köln Butzweilerhof. Mehr steht auf der Seite zur Brandschutzhelfer-Ausbildung, anfragen können Sie über das Anfrageformular.

Ausbildung zum Brandschutz­helfer

Ausbildung zum Brandschutzhelfer bei Die Ausbilder
Dauer
ca. 4,5 Stunden (Theorie + Praxis mit Löschübung)
Preis
ab 99 € netto pro Person
Nächster Termin
Nächster Termin 17. Dezember

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Über WhatsApp antworten wir meist sofort.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?

Die ASR A2.2 nennt als Richtwert 5 Prozent der Beschäftigten je Arbeitsstätte. In besonders brandgefährdeten Bereichen (Industrie, Chemie, Lagerung brennbarer Stoffe) entsprechend mehr, meist 10 bis 15 Prozent.

Gilt die 5-Prozent-Regel pro Standort oder pro Unternehmen?

Pro Arbeitsstätte, nicht pro Unternehmen. Ein Betrieb mit drei Filialen muss in jeder Filiale separat die 5-Prozent-Quote sicherstellen.

Müssen Brandschutzhelfer in jeder Schicht anwesend sein?

Ja. Die 5-Prozent-Quote muss in jeder Schicht erfüllt sein, nicht nur tagsüber. Bei Schichtbetrieb entsprechend mehr Brandschutzhelfer ausbilden.

Wer darf zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden?

Jede vom Arbeitgeber benannte Person mit körperlicher Eignung für die praktische Löschübung. Es gibt keine speziellen Vorqualifikationen.

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