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Die Ausbilder, Ghribi und Werner

Staplerschein-Voraussetzungen 2026: Wer darf den Schein machen?

Welche Voraussetzungen gelten für den Staplerschein? Mindestalter, körperliche und geistige Eignung, G25 sowie die Sonderregel für Auszubildende unter 18 Jahren.

Stand Di., 26. Mai 2026 · Geprüft von Mourad Ghribi und Sascha Werner, Ausbilder

Staplerschein, Praxis am Gerät

Welche Voraussetzungen brauchen Sie für den Staplerschein?

Damit jemand Stapler fahren darf, braucht es vier Dinge.

  • Mindestalter 18 Jahre (mit dokumentierter Ausnahme für Auszubildende)
  • Körperliche und geistige Eignung, festgestellt vom Arbeitgeber
  • Unterweisung durch den Arbeitgeber als formaler Akt
  • Erfolgreich abgeschlossene Theorie- und Praxisausbildung nach DGUV Grundsatz 308-⁠001

Die G25-Untersuchung ist nicht für jeden vorgeschrieben. Sie ist die etablierte Form, mit der die Eignung belegt wird, aber gesetzlich verlangt ist die Eignung, nicht das spezifische Untersuchungsverfahren. Wir erklären unten, wann sie sinnvoll ist und wann nicht.

Vorkenntnisse braucht es keine. Wer am Schulungstag konzentriert mitarbeitet und die Theorie versteht, besteht in der Regel auch die Prüfung.

Mindestalter 18 und die Ausnahme für Auszubildende

Der § 7 DGUV Vorschrift 68 verlangt, dass nur Personen mit der Führung von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Diese Altersgrenze gilt grundsätzlich.

Sonderfall Berufsausbildung

Eine Ausnahme gibt es im Rahmen einer dokumentierten Berufsausbildung. Auszubildende ab 16 Jahren dürfen während der Ausbildung an Flurförderzeugen ausgebildet und unterwiesen werden, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind.

  1. Schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  2. Zusätzliche Gefährdungsbeurteilung speziell für die U18-Person
  3. Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung vor Aufnahme der Staplertätigkeit
  4. Aufsicht durch eine fachkundige Person während aller Fahrten
  5. Erfüllung der Anforderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Die genaue Konstellation hat die DGUV in ihrer Praxis-Handreichung „Gefährdungsbeurteilung U18 zum Staplerfahren“ beschrieben (verfügbar über das DGUV-Portal, Fachbereich Handel und Logistik). Selbstständig fahren (also ohne dauerhafte Aufsicht und mit eigenständigem Fahrauftrag) dürfen die Auszubildenden aber erst nach Volljährigkeit.

In der Praxis kann ein 17-jähriger Azubi den Staplerschein vorbereiten und unter Aufsicht den theoretischen sowie praktischen Teil absolvieren, der Fahrausweis gilt aber erst ab dem 18. Geburtstag.

Was bedeutet körperliche und geistige Eignung konkret?

Der Begriff „Eignung“ klingt vage, ist aber in der DGUV Information 208-⁠004 (Gabelstapler, früher BGI 545) ausgearbeitet. Drei Dimensionen spielen eine Rolle.

Körperliche Eignung

  • Sehvermögen ausreichend (mit oder ohne Sehhilfe)
  • Hörvermögen ausreichend (mit oder ohne Hörhilfe)
  • Beweglichkeit und Reaktionsfähigkeit im üblichen Rahmen
  • Keine schweren Anfallsleiden oder Bewusstseinsstörungen
  • Keine Beeinträchtigung durch Medikamente oder Substanzen während der Fahrt

Eine Brille schließt niemanden aus, ebenso wenig eine kleine Statur. Der Fahrer muss nur die Bedienelemente sicher erreichen. Wer mit Hörgerät gut versteht, darf ebenso Stapler fahren wie ein Mitarbeiter ohne.

Geistige Eignung

  • Konzentrationsfähigkeit über die Fahrtdauer
  • Verständnis von Sicherheitsregeln und Verantwortungsbewusstsein
  • Sprachverständnis ausreichend, um Anweisungen, Schilder und die Prüfung zu verstehen

Wenn die Theorieprüfung wegen einer Sprachbarriere nicht selbstständig absolviert werden kann, gibt es zwei Wege. Möglich ist eine Übersetzungsbegleitung im Einzelfall (vorher mit uns abgestimmt) oder eine Inhouse-Schulung in der Mutter- oder Arbeitssprache.

Charakterliche Eignung

Die DGUV nennt explizit auch charakterliche Eignung, gemeint sind damit Zuverlässigkeit und Risikobewusstsein. In der Praxis ist das ein weicher Punkt, den der Arbeitgeber im Rahmen seiner Personalauswahl beurteilt, nicht der Schulungsanbieter.

Die G25-Frage

Die G25 (offiziell „Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV, Anhang Teil 4 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) ist die etablierte Untersuchung, mit der Arbeitgeber die körperliche und geistige Eignung dokumentiert nachweisen. Sie ist aber nicht für jeden Staplerfahrer Pflicht.

EinsatzprofilG25 empfohlen?
Gelegentliche Staplerfahrt im Lager (z. B. 1× pro Woche)nein, Selbsterklärung + Beurteilung durch den Arbeitgeber reicht
Regelmäßiger Schichtbetrieb mit Staplerja, alle 3 Jahre
Erhöhte Gefährdung (Schmalgang, Lagerlift, hohe Hubhöhen)ja, kürzere Intervalle möglich
Auszubildende unter 18 Jahrenja, gesetzlich gefordert vor Aufnahme

Wer als Arbeitgeber unsicher ist, klärt das einmalig mit dem betriebsärztlichen Dienst oder einer arbeitsmedizinischen Fachkraft. Wir nehmen am Schulungstag keine Eignungsprüfung vor. Das ist Pflicht des Arbeitgebers nach § 3 ArbSchG und liegt vor der Schulung.

Unterweisung durch den Arbeitgeber und schriftlicher Fahrauftrag

Neben den persönlichen Voraussetzungen gibt es zwei formale Voraussetzungen, die der Arbeitgeber erfüllen muss.

Unterweisung nach § 12 ArbSchG und § 12 BetrSichV

Vor Aufnahme der Staplertätigkeit muss der Arbeitgeber jeden Fahrer arbeitsplatzbezogen unterweisen. Das umfasst konkret vier Punkte.

  • Einweisung in den konkreten Staplertyp (nicht nur allgemein)
  • Einweisung in die Betriebsanweisung des Unternehmens
  • Hinweise auf innerbetriebliche Verkehrswege und Gefahrenstellen
  • Dokumentation der Unterweisung mit Datum und Unterschrift

Diese Unterweisung ist jährlich zu wiederholen (DGUV Grundsatz 308-⁠001) und ist nicht identisch mit dem Staplerschein. Sie kommt zusätzlich.

Schriftlicher Fahrauftrag (Beauftragung)

Nach § 7 DGUV Vorschrift 68 darf ein Arbeitnehmer nur dann Stapler führen, wenn er vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurde. Diese Beauftragung ist eine eigenständige Voraussetzung. Der externe Staplerschein qualifiziert zur Erteilung, ersetzt sie aber nicht.

Ein typischer Fahrauftrag enthält die folgenden Angaben.

  • Name des Beauftragten
  • Welcher Staplertyp (oder welche Typen) gefahren werden darf
  • Geltungsbereich (Lager, Außenbereich, beides)
  • Bezug auf die durchlaufene Ausbildung und Unterweisung
  • Datum und Unterschrift des Unternehmers

Wenn diese Beauftragung fehlt, fährt der Mitarbeiter trotz Schein ohne rechtliche Grundlage. Im Schadensfall ist die Haftungs- und Versicherungslage problematisch.

Wer prüft was? Verantwortlichkeiten im Überblick

In der Praxis arbeiten drei Parteien an den Voraussetzungen mit, und es ist sinnvoll zu wissen, wer wofür zuständig ist.

VoraussetzungWer prüft?Wie?
Mindestalter 18ArbeitgeberPersonalakte, Ausweiskopie
Sonderfall U18 (Ausbildung)Arbeitgeber + BetriebsarztSchriftliche Erlaubnis Eltern, Gefährdungsbeurteilung, G25
Körperliche und geistige EignungArbeitgeber, ggf. BetriebsarztSelbsterklärung + Beurteilung, bei Bedarf G25
Sprachverständnis DeutschSchulungsanbieter (wir)Vorgespräch und Einsicht in Prüfungsfragen
Theorie- und PraxisausbildungSchulungsanbieter (wir)Prüfung am Schulungstag
Schriftlicher FahrauftragArbeitgeberEigenes Dokument nach erfolgreicher Ausbildung
Jährliche UnterweisungArbeitgeberEigene Unterweisung, dokumentiert

Wir als Schulungsanbieter prüfen also nicht die persönliche Eignung einer Person. Das wäre auch problematisch, weil wir Personalakte und Einsatzbereich nicht kennen. Wir prüfen die Leistung in Theorie und Praxis am Schulungstag. Wer am Schulungstag die Anforderungen erfüllt, erhält den Fahrausweis.

Auffrischung, Gültigkeit und Verfall der Berechtigung

Der Staplerschein selbst ist unbefristet gültig. Er ist die Bescheinigung über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung. Was jährlich stattfinden muss, ist die Unterweisung durch den Arbeitgeber (DGUV Grundsatz 308-⁠001). Diese Unterweisung ist nicht identisch mit einer Auffrischungsschulung, sondern ein interner Akt im Betrieb.

In zwei Fällen ist eine Auffrischung oder Einweisung sinnvoll.

  1. Längere Fahrpause. Wer mehrere Jahre nicht mehr Stapler gefahren ist und in einen Betrieb mit Staplern wechselt, sollte zur Auffrischungsschulung. Pflicht ist sie rechtlich nicht, aber im Schadensfall ist das ein klarer Schwachpunkt der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers.
  2. Wechsel des Staplertyps. Wer bisher Frontstapler gefahren ist und auf Schmalgangstapler oder Schubmaststapler wechselt, braucht eine typspezifische Einweisung, auch wenn der Schein an sich gültig bleibt.

Die Auffrischung dauert in der Regel einen halben Tag und kostet bei uns ab 99 € netto pro Person, mehr auf der Seite zur Auffrischung.

Gelten ausländische Staplerscheine in Deutschland?

Ein im Ausland erworbener Staplerschein wird in Deutschland nicht automatisch anerkannt. Anders als beim Pkw-Führerschein gibt es kein EU-weit standardisiertes Anerkennungsverfahren für Flurförderzeuge.

Daraus folgen in der Praxis drei Punkte.

  • Der Arbeitgeber muss die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung beurteilen (Lehrplan, Stundenumfang, Prüfungsmodalitäten)
  • Bei Zweifeln ist eine deutsche Schulung der schnellste Weg, weil die Prüfung der Anerkennung selbst Aufwand bedeutet
  • Die deutsche Sprache für Theorie und schriftliche Prüfung muss ausreichend beherrscht werden, sonst kommt eine Inhouse-Schulung in der Arbeitssprache in Frage

Wir bieten in solchen Fällen eine Kurzschulung mit Schwerpunkt deutsches Recht und betriebliche Vorgaben an, wenn die fachliche Grundausbildung im Ausland bereits absolviert ist. Konkretes Format und Preis hängen vom Nachweis der Vorbildung ab, eine kurze Klärung über das Anfrageformular reicht.

Häufige Verwechslungen aus der Praxis

Einige Punkte werden in Anfragen regelmäßig falsch verstanden.

„Mit Staplerschein darf ich überall fahren.“ Falsch. Der Schein ist die Qualifikationsbescheinigung. Der Fahrauftrag eines konkreten Arbeitgebers ist die Berechtigung. Ohne Auftrag kein legaler Einsatz.

„Die G25 ist Pflicht für jeden.“ Falsch. Pflicht ist die Eignung (geprüft durch den Arbeitgeber), nicht das konkrete Untersuchungsverfahren. Die G25 ist die übliche Form, aber im einfachen Fall reicht die Selbsterklärung plus Beurteilung durch den Arbeitgeber.

„Ein 17-jähriger Azubi darf gar keinen Stapler anfassen.“ Falsch. Im Rahmen einer dokumentierten Ausbildung mit Aufsicht und arbeitsmedizinischer Untersuchung ist die Ausbildung möglich. Der selbstständige Einsatz mit Fahrauftrag ist es nicht.

„Wenn die Unterweisung nicht dokumentiert ist, ist sie ungültig.“ Praktisch ja. Eine nicht dokumentierte Unterweisung ist im Streit- oder Schadensfall faktisch nicht nachweisbar. Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften behandeln eine fehlende Dokumentation wie eine fehlende Unterweisung. Wer sich unsicher ist, holt die Dokumentation zeitnah nach. Vorlagen für Unterweisungen gibt es kostenlos bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft.

„Der Staplerschein verfällt nach fünf Jahren.“ Falsch. Der Schein selbst ist unbefristet. Was verfällt, ist die Aktualität der jährlich vorgeschriebenen Unterweisung, und in der Praxis verfällt die Routine, wenn jemand lange nicht gefahren ist.

Konkret für Ihren Betrieb

Sie sind sich unsicher, ob ein konkreter Mitarbeiter die Voraussetzungen erfüllt? Wir klären Fragen zur Eignung im Vorgespräch zu Inhouse-Schulungen mit, damit am Schulungstag keine Überraschungen passieren. Für einzelne Personen ist der offene Termin in Köln der schnellste Weg. Termine und Anmeldung finden Sie auf der Seite zum Staplerschein, das Inhouse-Angebot über das Anfrageformular.

Wenn Sie wissen wollen, was die Schulung konkret kostet (Grundausbildung, Auffrischung, Inhouse-Spannen), steht im Ratgeber zu den Kosten des Staplerscheins.

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Über WhatsApp antworten wir meist sofort.

Welches Mindestalter brauche ich für den Staplerschein?

Grundsätzlich 18 Jahre nach § 7 DGUV Vorschrift 68. Auszubildende unter 18 Jahren dürfen im Rahmen einer dokumentierten Ausbildung mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und einer arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung am Stapler ausgebildet werden. Selbstständig fahren dürfen sie aber erst nach Volljährigkeit.

Brauche ich für den Staplerschein zwingend eine G25-Untersuchung?

Nein, nicht pauschal. Vorgeschrieben ist die körperliche und geistige Eignung. Die G25 (heute geregelt über die ArbMedVV) ist die etablierte arbeitsmedizinische Untersuchung, mit der Arbeitgeber diese Eignung belegen. Bei dauerhaftem Staplereinsatz oder erhöhter Gefährdung wird sie empfohlen, bei gelegentlichem Einsatz reicht meist die Selbsterklärung plus Beurteilung durch den Arbeitgeber.

Darf ich mit Brille oder Hörhilfe Stapler fahren?

Ja. Eine Sehhilfe oder Hörhilfe ist kein Hinderungsgrund, solange die Funktion mit Hilfe vorhanden ist. Entscheidend ist die im Einzelfall festgestellte Eignung. Die beurteilt der Arbeitgeber, im Zweifel mit ärztlicher Unterstützung.

Müssen Auszubildende unter 18 einen separaten Weg gehen?

Ja. Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet das Führen von Flurförderzeugen grundsätzlich unter 18 Jahren. Die einzige Ausnahme ist die Staplerausbildung im Rahmen einer dokumentierten Berufsausbildung, mit zusätzlicher Gefährdungsbeurteilung, schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und arbeitsmedizinischer Untersuchung.

Brauche ich Vorkenntnisse oder eine bestimmte Vorqualifikation?

Nein. Vorkenntnisse und eine bestimmte Schulbildung sind nicht nötig. Die Ausbildung führt vom theoretischen Grundlagenblock bis zur praktischen Prüfung an einem Schulungstag. Deutsch muss man aber ausreichend verstehen oder eine geeignete Sprachbegleitung mitbringen, weil die Theorieprüfung schriftlich erfolgt.

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